Teilnahmebedingungen Gewinnspiel

 1.  Teilnehmen kann jeder, der das 18. Lebensjahr vollendet hat

 

 2.   Teil nimmt, wer die angegebene Rufnummer wählt und seine Daten   

       hinterlässt

       Der Veranstalter wird die Daten nicht an Dritte weiter geben und diese

       absolut vertraulich behandeln.

       Die Daten unterliegen dem geltenden Datenschutzgesetz

 

 3.   Durch die Datenhinterlassung erkennt der Teilnehmer die    

       Teilnahmebedingungen an

 

 4.   Der Gewinner wird durch das Los bestimmt

 

 5.   Die Ziehung erfolgt im 14 - tägigen Rytmus

 

 6.   Der Gewinner wird schriftlich per E-Mail oder Brief benachrichtigt

 

 7.   Der Veranstalter ist befugt, den Termin der Teilnahme am Workshop

       ( Gewinneinlösung ) fest zu setzen.

       Frühester Termin ist jedoch 21 Tage nach der Auslosung

       Der Veranstalter ist befugt, diese Frist zu verändern

       Der Veranstalter ist befugt, festgesetzte Termine zu verschieben

 

 8.   Der Gewinn ist nicht übetragbar

 

 9.   Der Gewinn kann nicht bar ausgezahlt werden

       Das Taschengeld wird nur bei Einlösung des Gewinns an den Gewinner

       ausgezahlt.

       Das Taschengeld wird dem Gewinner nach Ankunft im Hotel in bar

       vom Veranstalter übergeben  

 

10.  Der Gewinner trägt die Anreisekosten

 

11.  Der Gewinner hat eine Reiseversicherung abzuschließen

 

12.  Für den Gewinn gelten gleichzeitig die

       Teilnahmebedingungen an Workshops und Seminaren

 

13.  Jeder Teilnehmer trägt selbst die volle Verantwortung für sein

        eigenes Handeln, seine Gesundheit und seinen Besitz während der

        Dauer des gesamten Workshops.

        Er hat Sorge zu tragen ausreichend versichert zu sein 

        Der Veranstalter ist von jeglichen Haftungsansprüchen freistellt.

 

14.  Der Gewinn verfällt, wenn der Gewinner sich nicht innert 14 Tage nach

        Erhalt der Gewinnbenachrichtigung meldet, den Termin der Veranstaltung

        nicht einhält oder absagt.

 

15.  Der Gewinner erklärt sich einverstanden, dass der Veranstalter seine

       Teilnahme zu Werbezwecken nutzt